Widerspruch (Allgemeines)

Diana, Erfurt, Thursday, 25.09.2008, 14:33 (vor 6602 Tagen)

Hallo,

meine Kollegin hat einen Antrag auf Feststellung des Behindertengrads gestellt. Sie hat einen Bescheid von 30 Grad bekommen, dazu einen widerspruch gemacht und wieder 30 Grad bekommen.
Kann sie jetzt noch mal einen Widerspruch machen> Lohnt sich das> Was für Möglichkeiten hätte sie noch>
Ich würde ja vorschlagen, dass sie gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung UND einen Antrag auf Verschlechterung macht. geht das>

Widerspruch

hackenberger, Thursday, 25.09.2008, 14:47 (vor 6602 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» Kann sie jetzt noch mal einen Widerspruch machen> Lohnt sich das> Was für
» Möglichkeiten hätte sie noch>
Nein, dem Widerspruch wurde nicht stattgegben. Nun bleibt nur noch der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht. Dieses geht aber auch aus der Rechtsmittelbelehrung welche dem Bescheid und auch dem Widerspruch beigefügt ist hervor.

Sie kann aber auch nach 6 Monaten einen neunen Feststellungsantrag stellen. Sollten sich aber keine anderen Fakten ergeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein höherer GdB zuerkannt wird.

» Ich würde ja vorschlagen, dass sie gleichzeitig einen Antrag auf
» Gleichstellung UND einen Antrag auf Verschlechterung macht. geht das>
Antrag auf Gleichstellung geht sofern Gründe für eine Gleichstellung gegeben sind. Schaue einmal unter A-Z alles zum Thema Gleichstellung und nutze die Suchfunktion, dann findest Du alles bezgl. der notwenigen Anforderungen.

Einen Antrag (Änderungsantrag) wegen "Verschlechterung" kann man nur stellen, sofern es diese auch gibt.

Widerspruch

Ireen, Thursday, 25.09.2008, 14:50 (vor 6602 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

Deine Kollegin kann widersprchen so oft sie will. Ich sehe jedoch keinen Sinn darin. Sie sollte, wie von Dir vorgeschlagen- die Gleichstellung beantragen, etwas abwarten und dann einen Antrag auf Verschlechterung stellen.
Dann beginnt wahrscheinlich das Ganze von vorne. Sie wird nicht auf Anhieb auf einem GdB von 50 kommen, dennn die Ämter sind momentan sehr sparsam damit.
Dann kann sie ersteinmal unbegründet innerhalb der 4 Wochenfrist widersprechen und gleichseitig für den begründeten Widerspruch Akteneinsicht verlangen (incl. der Feststellung der Amtsärzte). Ich empfehle meinen Schwb immer, auf jeden Fall den begründeten Widerspruch mit den Ärzten durchsprechen und eine Kopie davon bei jedem Arzt lassen. Somit ist einigermaßen sichergestellt, dass die Ärzte ihr Gutachten im Sinne des Betroffenen abgeben.

Ich wünsche Deiner Kollegin viel Glück und Ausdauer.

Ireen

Widerspruch

hackenberger, Thursday, 25.09.2008, 15:01 (vor 6602 Tagen) @ Ireen

Hallo Ireen,

» Deine Kollegin kann widersprchen so oft sie will.
Dieses ist leider nicht so.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann man keinen erneuten Widerspruch einlegen.
Der nächste Schritt ist dann nur eine Klage vor dem Sozialgericht.

Dieses geht auch aus der dem Widerspruchsbescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung hervor.

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