Widerspruch (Allgemeines)
Hallo Ireen,
» Deine Kollegin kann widersprchen so oft sie will.
Dieses ist leider nicht so.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann man keinen erneuten Widerspruch einlegen.
Der nächste Schritt ist dann nur eine Klage vor dem Sozialgericht.
Dieses geht auch aus der dem Widerspruchsbescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung hervor.