Widerspruch (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 25.09.2008, 14:47 (vor 6602 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» Kann sie jetzt noch mal einen Widerspruch machen> Lohnt sich das> Was für
» Möglichkeiten hätte sie noch>
Nein, dem Widerspruch wurde nicht stattgegben. Nun bleibt nur noch der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht. Dieses geht aber auch aus der Rechtsmittelbelehrung welche dem Bescheid und auch dem Widerspruch beigefügt ist hervor.

Sie kann aber auch nach 6 Monaten einen neunen Feststellungsantrag stellen. Sollten sich aber keine anderen Fakten ergeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein höherer GdB zuerkannt wird.

» Ich würde ja vorschlagen, dass sie gleichzeitig einen Antrag auf
» Gleichstellung UND einen Antrag auf Verschlechterung macht. geht das>
Antrag auf Gleichstellung geht sofern Gründe für eine Gleichstellung gegeben sind. Schaue einmal unter A-Z alles zum Thema Gleichstellung und nutze die Suchfunktion, dann findest Du alles bezgl. der notwenigen Anforderungen.

Einen Antrag (Änderungsantrag) wegen "Verschlechterung" kann man nur stellen, sofern es diese auch gibt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion