TVöD: ärztliches Gutachten (TVöD / TV-L)

hackenberger, Tuesday, 07.10.2008, 12:20 (vor 5687 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

alle Ärzte unterliegen der ärztl. Schweigepflicht. Von dieser können sie nur durch den Patienten persönlich entbunden werden. Der AG darf auch die Entbindung von der ärztl. Schweigepflicht nicht verlangen. Dem AN dürfen aus der Verweigerung der Entbindung auch keine Nachteile entstehen. Die Umsetzung der vom Arzt, in Folge der Untersuchung, angeregten Maßnahmen gelten aber nicht als Nachteil.

Bei den von Dir angesprochenen Untersuchungen, darf der Arzt dem AG, ohne Verletzung der ärztl. Schweigepflicht nur mitteilen ob sie/er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Also nur ja oder er/sie ist, mehr nicht. Auf keine Fälle Befunde usw. Er darf auch dem AG mitteilen, er/sie ist unter Beachtung dieser oder jener Maßnahmen wie z.B. besondere Ap-Aussattung hierzu in der Lage ist.

Die SchwbV ist vor der Maßnahme, Vorstellung beim Arzt gem. § 95 (2) zu beteiligen. Ebenso, wenn vom Arzt bestimmte Maßnahme angeregt werden.


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