TVöD: ärztliches Gutachten (TVöD / TV-L)

Paul, Hamburg, Tuesday, 07.10.2008, 13:59 (vor 5687 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen dank für die schnelle Antwort. Ich merke, dass ich bei manchen Fragestellungen "Betriebsblind" bin, da hilft mir die Sicht von den Forumsteilnehmern häufig wieder in die Spur. So auch in diesem Fall.

» Die SchwbV ist vor der Maßnahme, Vorstellung beim Arzt gem. § 95 (2) zu
» beteiligen. Ebenso, wenn vom Arzt bestimmte Maßnahme angeregt werden.

Ich denke, dies bezieht sich nur auf die KollegInnen mit einer Schwerbehinderung> Oder im Rahmen der Prävention auf alle Be(ver)urteilten>

Paul


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