Re: Phsychosomatische Erkrankung (Fragen zu einer Behinderung)

susann @, Wednesday, 19.01.2005, 11:10 (vor 7040 Tagen) @ Christian P.

hallo,

ich arbeite im versorgungsamt und sitze sozu sagen an der quelle.
natürlich kann auch ein jahr nach der diagnose ein antrag nach dem
schwerbehindertenrecht gestellt werden. sogar rückwirkend, was aus
steuerlichen gründen stets zu empfehlen ist. dabei wirde der heutige und
der damalige zustand berücksichtigt und entsprechend gewertet.


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