Gelten SGB9 Bestimmungen z.T. nicht für Stellvertreter Vertrauensperson? (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 24.10.2008, 11:16 (vor 6573 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo,

» lassen denn die Nichtinformation der Verttauensperson nach §81 SGB eine
» Benachteiligung wegen Behinderung nach dem AGG vermuten>

Ich denke eher Nein, denn zum einen könnte ja der Stelli als "Mandatsträger" informiert worden sein, siehe letzte Antwort. Weiter muss sich der Stelli auf alle Fälle das Wissen zurechnen lassen.

» Spielt es eine Rolle, das es sich hier um einen betriebsinternen Bewerber
» handelt oder gilt §81 nur für externe Bewerber>
§ 81 gilt für ALLE Bewerbungen, also sowohl für externe als auch für interne Bewerbungen.


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