Arbeiten an Feiertagen (Allgemeines)

SBV1, Friday, 31.10.2008, 16:41 (vor 6566 Tagen)

Hallo ihr lieben,

eine Kollegin, 50% schwerbehindert, derzeit im Blockmodel Altersteilzeit soll auch an Feiertagen arbeiten.

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage der Freistellung von Feiertagsarbeit für schwerbehinderte>>>>

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!!!!!!!!

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Liebe Grüße
SBV1

Arbeiten an Feiertagen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 31.10.2008, 17:20 (vor 6566 Tagen) @ SBV1

» Gibt es hier eine rechtliche Grundlage der Freistellung von
» Feiertagsarbeit für schwerbehinderte>>>>
Nein, ausser es wäre Mehrarbeit.

Alles zum Thema Mehrarbeit unter:
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Arbeiten an Feiertagen

SBV1, Friday, 31.10.2008, 19:14 (vor 6566 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Gibt es hier eine rechtliche Grundlage der Freistellung von
» » Feiertagsarbeit für schwerbehinderte>>>>
» Nein, ausser es wäre Mehrarbeit.
»
» Alles zum Thema Mehrarbeit unter:
» http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

Hallo Peter,

danke für Deine Antwort!!!
Mir war diesbezüglich auch nichts bekannt aber manchmal entgeht einem ja doch was;-)

Die Kollegin meinte, sie hätte es im Internet gelesen. Ich habe sie auch gebeten, mir das am Montag mal mitzubringen.
Bin mal gespannt, was das sein soll.

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Liebe Grüße
SBV1

Arbeiten an Feiertagen

hackenberger, Saturday, 01.11.2008, 04:43 (vor 6566 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirsten,

hier ein Auszug aus dem SGB IX Professionell von Bernhard Knittel.

Rn 1c
Der Anwendungsbereich ist auf zu leistende Mehrarbeit beschränkt. Die Vorschrift gibt den schwerbehinderten Arbeitnehmern nach allgemeiner Auffassung kein Recht, Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst generell abzulehnen (BAG Urteil vom 3. Dezember 2002 a. a. O.; LPK-SGB IX / Düwell Rdnr. 5).

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