Arbeiten an Feiertagen (Allgemeines)
Hallo Kirsten,
hier ein Auszug aus dem SGB IX Professionell von Bernhard Knittel.
Rn 1c
Der Anwendungsbereich ist auf zu leistende Mehrarbeit beschränkt. Die Vorschrift gibt den schwerbehinderten Arbeitnehmern nach allgemeiner Auffassung kein Recht, Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst generell abzulehnen (BAG Urteil vom 3. Dezember 2002 a. a. O.; LPK-SGB IX / Düwell Rdnr. 5).