Kein Vorstellungsgespräch (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 10.11.2008, 10:36 (vor 5667 Tagen) @ barevi

Hallo "barevi",

» Eine sb- Kollegin (ÖD) hat sich bei einer Stadtverwaltung (auch ÖD) auf
» eine ausgeschriebene Stelle beworben. Statt Bekanntgabe eines Termines zu
» einem Vorstellungsgespäch geschah NIX! Auf telefonische Nachfrage teilte
» man ihr mit, dass man für die Stelle einen "unbeschädigten" Bewerber
» wolle, der zudem ein "Mann" ist.
Hier wurde, wenn die Sachverhalte so zutreffen, in zweifacher weise gegen das AGG verstoßen. Einmal Diskriminierung wegen des Geschlechtes und einmal Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Die betroffene Koll. muss hier aber selbst klagen. Die SchwbV ist hier nicht klageberechtig. Die SchwbV könnte nur prüfen ob sie gem. § 95 (2) ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Andernfalls könnte sie ein Ordnungsgeld gem. § 156 und falls es nicht der erste Verstoß ist und der AG schon einmal abgemahnt wurde ein Beschlussverfahren gegen den AG einleiten.

Vor allem aber sollte man das gesamte Verhalten auch Thema im 74er Gespräch machen und einmal den BASchwb hier zu einer Stellungnahme auffordern.

Auch der BR/PR wäre hier gefordert. Er sollte prüfen ob er der Besetzung der Stelle nun zustimmt.

Die Koll. sollte sich also fachanwaltlich beraten lassen.


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