Rechtliche Handlungsmöglichkeiten als SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.11.2008, 10:53 (vor 6556 Tagen)

Hallo Zusammen,

nach 4 Jahren ist es jetzt anscheinend bei mir so weit:
Der AG ändert einseitig Arbeits- und Pausenzeiten bei schwerbehinderten/gleichgestellten MA, informiert die SBV nicht rechtzeitig vorher und lehnt auch die Aussetzung trotz schriftlichem Verlangen der SBV ab.

Was habe ich jetzt als SBV für Handlungsmöglichkeiten außer dem OWi-Verfahren nach § 156 >
Kann ich einen RA mit der Prüfung beauftragen >
Kann ich zum ArbG gehen >

Wie gehe ich vor, ohne evtl. Formfehler zu machen >

Der BR geht übrigens in diesem Fall gegen die Verletzung seiner Rechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und ggfs. § 99 BetrVG separat vor

Danke im Voraus

&Tschüß

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten als SBV

hackenberger, Monday, 10.11.2008, 11:52 (vor 6556 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

» nach 4 Jahren ist es jetzt anscheinend bei mir so weit:
» Der AG ändert einseitig Arbeits- und Pausenzeiten bei
» schwerbehinderten/gleichgestellten MA, informiert die SBV nicht
» rechtzeitig vorher und lehnt auch die Aussetzung trotz schriftlichem
» Verlangen der SBV ab.

» Was habe ich jetzt als SBV für Handlungsmöglichkeiten außer dem
» OWi-Verfahren nach § 156 >
Ja, wenn der § 95 (2) verletzt/ missachtet wird. Bitte aber auch vorher den AG und den zuständige SB schriftl. abmahnen. Dieses wird immer gerne (positiv) als erster Schritt gesehen. Weise auch den zuständigen SB darauf hin, dass es hier an seinen "privaten Geldbeutel" geht.

» Kann ich einen RA mit der Prüfung beauftragen>
Ja!

» Kann ich zum ArbG gehen>
Ja, arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren.

» Wie gehe ich vor, ohne evtl. Formfehler zu machen>
RA einschalten und mit diesem alles abstimmen. Vorab kann man den AG schon einmal schriftl. abmahnen (formlos).

» Der BR geht übrigens in diesem Fall gegen die Verletzung seiner Rechte
» gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und ggfs. § 99 BetrVG separat vor
Das ist sehr zu begrüßen. Ihr (BR/SchwbV) sollte hier zusammenarbeiten und auch die Gewerkschaft mit ins Boot nehmen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten als SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.11.2008, 10:33 (vor 6555 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Zusammen,

Eure Infos haben mir weitergeholfen. Der AG hat bereits heute morgen den geordneten Rückzug angetreten, der Arbeitsrechtsmensch der Personalabteilung hat gemerkt, daß er nur verleiren kann und soeben haben mir gemeinsam mit dem betroffenen Kollegen eine einvernehmliche Lösung ab 01.01. vereinbart.
Danke nochmal für die Aufklärung ;-)

--
&Tschüß

Wolfgang

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