Arbeitsplatzwechsel (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Monday, 10.11.2008, 14:41 (vor 6553 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

hier ist wohl ein Thema/ Sachverhalt für ein sehr intensives Gespräch zwischen AG, BR und SchwbV gegeben.

Der AG sieht wohl die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen. Denn er hat wohl in einem Bereich zeitweisen Überhang und in einem anderen Bereich einen zu mindest zeitweisen Bedarf.

Also sollte man gemeinsam überlegen wie man dieses zum Wohle aller Betroffener ändern kann. Dieses dann auch unter dem Gesichtspunkt notweniger Qualifizierungsmaßnahmen.

Dieses dann auch unter Beachtung der Rechte der Schwerbehinderten gem. § 81 (4). Als SchwbV sollte man dann auch prüfen, ob hier ggf. der § 84 (1) beachtet werden muss.

Die Geschäftsleitung müsste auf alle Fälle Qualifizierungsmaßnahmen prüfen wenn sie überlegt ggf. den vorhandenen Überhang in einer Abteilung durch Personalabbau auszugleichen, denn eine Kündigung kommt immer nur als Ultima-Ratio, also dann wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind zum tragen.

Also, sollte hier der BR und die SchwbV auf den AG zugehen und das dringend notwenige Gespräch suchen.

Alle dann notwenigen Maßnahmen, dann aber bitte unter Beachtung der MB des BR und der Beteiligung der SchwbV.


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