TV-L: Arbeitszeitverkürzung, Teilzeit (TVöD / TV-L)

Nadine, Friday, 14.11.2008, 13:42 (vor 5649 Tagen)

Laut TV-L § 11 Teilzeitbeschäftigung kann ich einen Antrag z.B. bei mir von 40,01 Std. auf 38 Std./Woche stellen>

Laut Gesetz haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.
Und laut § 81 Pflichten des Arbeitsgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (5) kann ich einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung stellen.

Mir wurde aber mitgeteilt, dass ich dringende Gründe angeben soll, aufgrund meiner Behinderung (Grad d.v. 100). Ich selbst habe leider nur den Grund, dass ich für meine geplanten Arzttermine (egal welcher Art) nicht soviel Gleitstunden aufbringen kann, um öfters tagsüber oder Vormittagstermine wahrzunehmen (bin vollzeitbeschäftigt) zum Arzt zu gehen. Müsste ich nicht 40 Std./Woche arbeiten, täte ich mich mit der Zeiteinteilung leichter und könnte die verlorene Zeit schneller einbringen.

1. ann man dies als Art oder Schwere der Behinderung notwendig bezeichnen>>>

2. Ich möchter die Teilzeitbeschäftigung auf ungewissene Zeit ausmachen, also nicht auf dauer. Ist dies möglich>


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