Befristetes Arbeitsverhältnis (Zusatzurlaub)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 18.11.2008, 14:02 (vor 5661 Tagen) @ Lombardi

Hallo Lombardi,

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Bei einer Fünftagewoche entspricht dies 20 Arbeitstagen. Die meisten Tarifverträge (die wir den Gewerkschaftsmitgliedern zu verdanken haben) räumen aber einen längeren Urlaub ein; in den westlichen Bundesländern beträgt er überwiegend 30 Arbeitstage.
Der Zusatzurlaub verlängert den dem schwerbehinderten Menschen zustehenden Grundurlaub, wie ihn Gesetz oder Tarifvertrag, (BAG Urteil vom 24. Oktober 2006) festschreiben.
Das Gesetz sieht hier keinen Unterschied ob jemand befristet oder unbefristet beschäftigt ist. Die einzigen Einschränkungen / Regelungen ergeben sich aus dem § 4 ff BUrlG.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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