... wenn privat versichert (BEM)

Tschoo, Stuttgart, Friday, 21.11.2008, 13:38 (vor 5657 Tagen)

Hallo liebes Kremium!

Was habt ihr imfolgenden Fall zu berichten/für Erfahrungen, es geht um Einglieder nicht um BEM.

Die Phase der Eingliederung umschreibe ich gerne mit Arbeitsversuch.

Eine Person kommt nach langer Krankheit zurück so nach 6 bis 15 Monaten.
(Diese Zahlen da dies gerade konkrete Fälle bei uns sinf).

Der erste kommt und es geschieht so wie cih es erwartet hatte. Er hat im Zusammenhang mit dem Arzt einen Zeitraum bestimmt, hier 4 Wochen à 3 Stunden,
3 Wochen ... usw. Nach 8 Wochen ist die Maßnahme vorbei und er fängt wieder richtig an -- er bekommt wieder regulär Gehalt vom Arbeitgeber, die anderen 8 Wochen war er noch im Krankenstand und bekam von der (gesetzlichen) KK Krankengeld.

Vorgestern kam wieder ein Kollege nach 15 Monaten Krankheit.
Er ist privat Versichert (nehme fast an bei Beamten ist es ähnlich).
Er hat von seiner Krankenkasse einen Schrieb bekommen,
1.) die Eingliederungszeit eingetragen werden soll (also wie im Beispeil oben
-- die erstn drei Wochen ... und dann ... Ist OK so, wird mit Arzt
abgesprochen.
2.) Zustimmung Arbeitgeber -- ist OK
3.) (siehe unten)
4.) Zustimmung Krankenkasse -- geschieht wenn 1.) bis 3.) OK sind.

Was fehlt ist Punkt drei, hier soll der Arbeitgeber seine Zustimmung geben, dass er dem der Arbeitnehmer "anteilsmässig" das Krankengeld zahlt,
Also wenn der AN 2 Stunden am Tag arbeitet (wir haben 7-Stunden-Tag) bekommt er nicht für den ganzen Tag Krankengeld sondern Krankengeld - 2 Stunden Arbeitszeit. Die fehlenden 2 Stunden soll der AG zahlen (keine Ahnung wie das gerechnet wird).
Oder bei 3,5 Stunden Arbeit (wie gesagt, wir haben 7-Stunden-Tag), trägt die Krankenkasse 50% Krankengeld, den Rest soll der AG zahlen (trotz dass der AN krankgeschrieben ist)

Es geht nur um diese Prinzip, mir ist es ganz neu habe aber bei meinem Kollegen vom ehemaligen Mutterkonzern nachgefragt -- dort wurde dies vom AG immer abgelehnt.
Die Eingliederungszeit musste der AN dann halt mit weniger Geld auskommen (die "privaten" kriegen aber normalerweise sowieso mehr als
die "gesetzlichen").

Wie sind da eure Erfahrung, ist das überhaupt mit §74 SGB V vereinbar>

Gruß Josef


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