... wenn privat versichert (BEM)

hackenberger, Friday, 21.11.2008, 15:14 (vor 5657 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,

für den Zeitraum einer stufenweise Wiedereingliederung, gem § 74 SGB V, ist man weiterhin im Krankenstand (AU), auch was die finanzielle Seite betriff.

Unzufriedenheiten mit dieser Regelung wären ein Thema/Angelegenheit welche man an die Politik richten müsste/ sollte. Es ist aber kein Thema für dieses Forum.

Es gibt nun auch einmal unterschiedliche gesetzliche Regelungen was das Thema Krankenversicherung betrifft. Hieraus können sich dann auch unterschiedliche Auswirkungen ergeben. Aber auch dieses ist kein Thema dieses Forums, bitte habe dafür Verständnis.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion