Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Krankheitstag (Allgemeines)

chris, NRW, Monday, 24.11.2008, 10:41 (vor 6542 Tagen)

Hallo,

in unserem Betrieb ist in einer Abteilung eine Kollegin die auf Grund von Migräne Anfällen sich 2 - 3 mal im Monat kurzfristig krank melden muss.Bislang hat sie dann einen Tag gefehlt.
Ihre direkte Vorgesetzte und die Personalleiterin fordern nun seit einiger Zeit von ihr ab dem 1. Arbeitstag eine AU.

In unserem Betrieb ist ansonsten die Regelung, dass man ab dem 3. Tag eine AU vorlegen muss.

So wie die MA mir ihre Anfälle geschildert hat, nehme ich es ihr auch ab. An dem Tag selber ist sie gar nicht in der Lage ihren Arzt wegen einer AU aufzusuchen.
Am nächsten Tag erhält sie dann rückwirkend eine AU für 3 Tage. Sie hat auf die länge keinen Einfluß.

Kann ein Arbeitgeber auf Grund so einer Erkrankung im Einzelfall von seinem MA das so verlangen> Mir ist bekannt, dass bei MA die sich regelmäßig immer wieder z.B. freitags oder montags kurzfristig krank melden so eine Regelung möglich ist.

Aber ist es bei MA die nachweislich eine chronische Erkrankung haben auch zu lässig> Diese MA hat auf Grund der genannten Beschwerden und anderen Beschwerden einen GdB von 40 und eine Gleichstellung. Spielt das eventuell eine Rolle>

Die MA empfindet das als Schikane und Mobbing. Sie ist schon sehr lange in dem Betrieb und sie meint man wolle sie raus haben.

Ich hoffe, dass jemand mir bei diesem Problem helfen kann.

Viele Grüße Chris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion