Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Krankheitstag (Allgemeines)
Hallo Chris,
» ich sehe mich ja auch in erster Linie als Vermitttler für die
» Mitarbeiterin.
Gut so, so sollte es sein!
» Müssen die Personalleiterin und die Abteilungsleiterin mir Rechenschaft
» darüber ablegen, warum sie bei der Mitarbeiterin so verfahren>
Sie sollten Dir im Rahmen der § 95 (2) Beteiligung genau dieses erklären. Du solltest dann Dir überlegen, ob es Argumente dagegen gibt und vor allem darauf achten, dass hier eine "Gleichbehandlung" erfolgt.
Weiter könnte durch diese Maßnahme auch der Abs. 1 Satz 1 des § 84 zur Anwendung kommen. Dieses hängt u.a. von dem Grund und den möglichen Folgen des Anliegen des AG hier, die AU ab dem 1. Tag, gegeben sein.
Ein Argument gegen die AU ab dem 1. Tag könnte sein, dass Ärzte ggf. hier dann gerne den AN für mehrere Tage AU-schreiben. So könnten dadurch die Anzahl der AU-Tage größer werden, weil der AN sonst ggf. schon nach 1 oder 2 Tagen wieder zur Arbeit käme.
Es ist aber grundsätzlich vorher, am besten gemeinsam mit der MAV/BR/PR zu prüfen, ob es vielleicht im ArbV/TV Regelungen gibt welche den AG hier einschränken.
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