Re: geschützte Sozialdaten / Gesundheitsdaten ? (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 26.01.2005, 15:22 (vor 7032 Tagen) @ Thorsten

aufgrund der Fürsorgepflicht des AG muß dieser eine Möglichkeit erhalten, die Einschränkungen zu erfahren.
Dies kann der AG folgendermaßen tun:
Er veranlasst eine amtsärztliche Untersuchung mit genauem Zielauftrag!
Weigert sich die Beschäftigte, den Termin wahrzunehmen bzw. notwendige Daten dem Amtsarzt mitzuteilen, kann dies ein Argument bei einer Kündigung sein wegen fehlender Mitwirkung.

Grüße
J.Schmitt


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