Einschaltung SB-Vertretung bei Beschäftigung von Leih-AN (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Im vorliegenden Fall sollen in einem Betrieb/Verwaltung des ö.D. Arbeitsplätze, keine Planstellen, mit Leiharbeitnehmern besetzt werden. Nach der Definition des § 73 SGB IX handelt es sich um Arbeitsplätze, die dem Verleiher zuzurechnen sind, da er Arbeitgeber nach dem AÜG ist. Ist damit die Beteiligung der SB-Vertretung nach § 81 SGB IX obsolet> Oder ist die SB-V trotzdem im Vorfeld der Besetzung der freien Arbeitsplätze einzuschalten>