Einschaltung SB-Vertretung bei Beschäftigung von Leih-AN (Leih- bzw. Zeitarbeit)

SellentK, Wednesday, 26.11.2008, 07:58 (vor 5639 Tagen)

Im vorliegenden Fall sollen in einem Betrieb/Verwaltung des ö.D. Arbeitsplätze, keine Planstellen, mit Leiharbeitnehmern besetzt werden. Nach der Definition des § 73 SGB IX handelt es sich um Arbeitsplätze, die dem Verleiher zuzurechnen sind, da er Arbeitgeber nach dem AÜG ist. Ist damit die Beteiligung der SB-Vertretung nach § 81 SGB IX obsolet> Oder ist die SB-V trotzdem im Vorfeld der Besetzung der freien Arbeitsplätze einzuschalten>


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