Rufnummernsperre der SBV (Allgemeines)

inday, BW, Tuesday, 02.12.2008, 11:38 (vor 6534 Tagen)

Hallo,

Als SBV habe ich seit gestern keine Möglichkeit mehr Kollegen in Altersteilzeit (Freistellungsphase) bzw. Langzeitkranke telefonisch zu erreichen.
Erst der Vorwurf vom Chef dass ich mit den Kollegen schon mehrmals telefoniert habe (von Kollegen beobachtet) und nun die Sperre der Rufnummern.
Das sehe ich als Behinderung der SBV oder darf der AG dies bei Kollegen in Freistellungsphase >

Gruß inday

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MfG. inday

Rufnummernsperre der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 02.12.2008, 11:52 (vor 6534 Tagen) @ inday

Hallo Inday,

» Das sehe ich als Behinderung der SBV oder darf der AG dies bei Kollegen in
» Freistellungsphase >
Das siehst du richtig.

Nun hast du folgende Möglichkeiten:
- Gespräch mit dem Chef (da meine ich aber den "höchsten" im Haus) mit dem Hinweis der Behinderung
- Gespräch mit dem Beauftragten mit der Aufforderung für Abhilfe zu sorgen
- Anruf beim Gewerkschaftssekretär bzw. RA und Auskunft bzgl. einstweiliger Verfügung
- Beschlussverfahren einleiten

Du musst dir das "Richtige" aussuchen, denn du kennst die Gesamtsituation am besten.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Rufnummernsperre der SBV

inday, BW, Tuesday, 02.12.2008, 12:09 (vor 6534 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Inday,
»
» » Das sehe ich als Behinderung der SBV oder darf der AG dies bei Kollegen
» in
» » Freistellungsphase >

Hallo nochmal,
Behinderung der SBV = Ja. Aber was ist mit der Rufnummernsperre von Kollegen in Freistellungsphase >

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MfG. inday

Rufnummernsperre der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 02.12.2008, 12:12 (vor 6534 Tagen) @ inday

» Behinderung der SBV = Ja. Aber was ist mit der Rufnummernsperre von
» Kollegen in Freistellungsphase >
Diese Sperre (und die vohergehende Überwachung, dass er weiß mit wem du telefonierst) ist die Behinderung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Rufnummernsperre der SBV

inday, BW, Tuesday, 02.12.2008, 12:19 (vor 6534 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Vorschläge zum Vorgehen der SBV.

PS: Hier wird u.a.die Meinung vetreten dass Kollegn die in der Ruhephase sind ja sowieso nicht mehr AN des Betriebes sind.

Gruß inday

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MfG. inday

Rufnummernsperre der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 02.12.2008, 12:24 (vor 6534 Tagen) @ inday

» PS: Hier wird u.a.die Meinung vetreten dass Kollegn die in der Ruhephase
» sind ja sowieso nicht mehr AN des Betriebes sind.
Achtung:
Diese Aussage ist korrekt.
Du hast ja auch von den Langzeitkranken geschrieben und darauf bezog sich meine Antwort.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Rufnummernsperre der SBV

inday, BW, Tuesday, 02.12.2008, 12:35 (vor 6534 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

OK. Altersteilzeitler in Ruhephase sind keine AN des Betriebes

Aber was ist mit den Behinderten die bezahlt freistellt sind (ein Jahr)und somit keine Arbeitsphase oder Ruhephase haben und nicht gekündigt sind,
sind diese Kollegen noch AN des Betriebes>

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MfG. inday

Rufnummernsperre der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 02.12.2008, 12:45 (vor 6534 Tagen) @ inday

Bevor du nun jedes einzelne Merkmal auflistest orientiere dich bitte daran wer wahlberechtigt ist:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer_darf_waehlen
Mit all denen darfst du im Rahmen deiner Tätigkeit als SBV telefonieren.

PS: Gibt es zu den Telefondaten eine BV bei euch im Betrieb>
Wenn nein, dann rede mit deinen Koll. vom BR darüber, denn die haben möglicherweise dasselbe Problem.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Rufnummernsperre der SBV

inday, BW, Tuesday, 02.12.2008, 13:08 (vor 6534 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Es gibt keine BV zu den Telefondaten und den BR kann ich nicht anprechen da die Telefonanlage vom BR-Vorsitzende betreut wird und die Sperre (auf technischer Seite) vermutlich von ihm veranlasst wurde

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MfG. inday

Rufnummernsperre der SBV

Lichtenberg ⌂, Koblenz/ Rheinland- Pfalz, Friday, 12.12.2008, 13:26 (vor 6524 Tagen) @ inday

» Hallo,
allein die Tatsache das man Ihren Telefonanschluss nachverfolgt hatte welche Telefonnummern Sie gewählt haben, ist der Tatbestand der Behinderung in der Mandatsausübung.

Ich würde das Integrationsamt einschalten und evtl. Rechtl. Schritte einleiten. Es kann und darf nicht sein das Ihr Arbeitgeber nachforschungen anstellt wer Ihre Dienste als SBV in Anspruch nimmt. Auch macht sich der Betriebsratsvorsitzende strafbar da er die Behinderung unterstützt.

Also gehen Sie zu Ihrem Integrationsamt und wehren Sie sich, so kann und darf nicht mit Mandatsträger umgegangen werden!

Gruß
Helmut Lichtenberg

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