Neue BV Entgelt inkl. BV Zielvereinbarungssystem (Umgang mit BR / PR)

zicko, Bayern, Tuesday, 02.12.2008, 16:50 (vor 6531 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

dieses Thema beschäftigt mich auch seit einem Jahr.
Bei uns im Betrieb gibt es ein Topleisterprinzip, wonach AN, die mehr als 100% des Arbeitspensums schaffen, einen Bonus erhalten.
Nun finde ich, dass AN, die schwerbehindert sind und in Ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigt sind, es verdient hätten, bereits bei 100%-Zielerreichung eine Honorierung zu bekommen.
Denn diese AN gehen auch über ihre normale Leistungsfähigkeit hinaus, um die 100% zu erreichen, und sind indirekt somit auch "Top-Leister".

Was habe ich nun vom AG an Argumenten zu hören bekommen:
=> Der schwerbehinderte AN wird der Abteilung als 1 MAK (Mitarbeiterkapazität) angerechnet und deshalb muss er sich auch an den "Gesunden" messen lassen. Und
=> Es liegt ein Schwerbehindertenausweis vor. Dieser bestätigt amtlich, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Ein Schwerbehindertenausweis und "Top-Leister" stehen somit in einem Widerspruch.
Was soll ich da noch groß diskutieren>

Dzt. überlege ich einen anderen Weg:
Jeder schwerbehinderte AN hat ja 5 Tage Zusatzurlaub.
Bei uns wurden die ganzen Ziele auf Basis von 200 Arbeitstagen berechnet. Ich kann ja jetzt versuchen, dass die 5 Tage Zusatzurlaub auf die 200 Tage umgerechnet werden und den schwerbehinderten AN somit die Ziele um 2,5% reduziert werden.

Könnt Ihr mir vielleicht einen besseren Tipp geben>
Danke!

Schönen Abend!
zicko


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