Anwendung des SGB IX (Allgemeines)

Koste, Wednesday, 03.12.2008, 14:48 (vor 6533 Tagen)

Hallo zusammen,
mein Bruder arbeitet als Arzt bei einem Forschungsinstitut im Auftrag der pharmazeutischen Industrie. Sie führen klinische Studien zum Nachweis der Vertäglichkeit von Medikamenten durch.
Bedingt durch mehrer Krankheiten habe ich Ihm geraten einen Antrag auf
Schwerbehinderung zu stellen.
Meine Frage: Haben Ärtze den gleichen Schutz bei Kündigung oder Zusatzurlaub,
oder ist das Arbeitsvertraglich anderst geregelt. Gilt das SGB IX für alle.
Ärzte sind auch durch das Berufsständische Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.

mfg
Koste


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