Anwendung des SGB IX (Allgemeines)
Hallo Koste,
» Meine Frage: Haben Ärtze den gleichen Schutz bei Kündigung oder Zusatzurlaub,
Ja.
» oder ist das Arbeitsvertraglich anders geregelt.
Man kann im Arbeitsvertrag nur "positiver" regeln als im SGB IX (Günstigkeitsprinzip).
» Gilt das SGB IX für alle.
Ja, für alle schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Arbeitnehmer (auch für leitende Angestellte).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter