Anwendung des SGB IX (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 03.12.2008, 17:27 (vor 6533 Tagen) @ Koste

Hallo Koste,

» Meine Frage: Haben Ärtze den gleichen Schutz bei Kündigung oder Zusatzurlaub,
Ja.

» oder ist das Arbeitsvertraglich anders geregelt.
Man kann im Arbeitsvertrag nur "positiver" regeln als im SGB IX (Günstigkeitsprinzip).

» Gilt das SGB IX für alle.
Ja, für alle schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Arbeitnehmer (auch für leitende Angestellte).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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