Wie lange ist die Amtszeit bei vorzeitiger Wahl (Wahlen)

WernerT, Tuesday, 09.12.2008, 15:28 (vor 6525 Tagen)

Hallo liebe Leute,
ich bin jetzt seit etwa 6 Monaten im Amt, da meine Vorgängerin aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist. Meine Vorgängerin hat mir erzählt, dass wenn außerhalb vor dem gesetzlichen Termin gewählt wird, der nächste gesetzliche Wahltermin ausfällt und sich die Amtszeit der SBV um den Zeitraum verlängert, der vor dem gesetzlichen Termin liegt. Auf gut Deutsch, wenn ich nächstes Jahr Wahlen durchführen lasse, muß dann in unserem Unternehmen trotzdem 2010 gewahlt werden>>>
Ciao Werner

Wie lange ist die Amtszeit bei vorzeitiger Wahl

hackenberger, Tuesday, 09.12.2008, 15:47 (vor 6525 Tagen) @ WernerT

Hallo Werner,

es ist schade, dass Du nicht in der Rubrick "[link=http://www.schwbv.de/wahlen.html>PHPSESSID=f68ada638b6fb935ae84115d61d3bad9#Wie_lange_ist_die_Amtszeit]Wahlen[/link]" einmal nachgesehen hast. Denn dort findest Du die Antwort. :-(

» » Auf gut Deutsch, wenn ich nächstes Jahr Wahlen durchführen lasse,
Warum willst Du nächstes Jahr Wahlen durchführen> Du bist doch gewählt für diese Wahlperiode!

» muß dann in unserem Unternehmen trotzdem 2010 gewahlt werden>>>
Ja, da Du im Rahmen der laufenden Wahlperiode gewählt worden bist und zum Zeitpunkt des nächsten gesetzlichen Wahltermins länger als 12 Monate im Mandat bist, muss 2010 neu gewählt werden.

Siehe auch SGB IX §94 Abs. 7 Satz 4

Ausnahme (Stichtag 01.10.2009)
www.schwbv.de/forum/index.php>id=2355

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