Versetzung Gleichgestellter (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 10.12.2008, 19:31 (vor 5638 Tagen) @ Zenti1977

Hallo "Zenti1977",

wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, also SchwbV BR/ PR usw.

Aus Deiner Fragestellung entnehme ich, dass Du "Betroffene und keine SchwbV" bist. Daher die Bitte, wende dich doch bitte mit Deiner Frage an deine SchwbV, sie hilft Dir bestimmt gerne weiter. Besonders auch, weil sie ja wohl an dieser Dienstvereinbarung mitgearbeitet hat. Sie kann Dir auch erklären, ob hier auch Gleichgestellte unter diese Regelungen in der Dienstvereinbarung fallen.


» Gleichgestellte sollen jedoch nicht dieselben Rechte erlangen wie die
» schwerbehinderten Kollegen!!!
Dieses gilt für die Ansprüche/ Rechte aus dem SGB IX und für die im öffentl. Dienst geltenden Fürsorgerichtlinien/ -erlasse. Hier geht es aber um eine Dienstvereinbarung.

PS: Ich hätte hier als den Geltungsbereich den § 2 SGB IX genommen, damit hätte man den gleichen Geltungsbereich erfasst wie den des SGB IX und somit auch ganz klar auch die Gleichgestellten. Dieses eben auch mit Hinweis auf das SGB IX.


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