Umsetzung wegen Psychischer Belastgung (Allgemeines)
Hallo Nadine,
Dein bekannter möchte sich doch bitte an die zuständige SchwbV wenden, diese hilf bestimmt gerne weiter. Sie hat auch die bessere Kenntnis über die Möglichkeiten. Die Rechtsgrundlage wäre § 81 (4) SGB IX.
PS: Solche beiträge lesen sich einfach schöner, wenn man diese mit einer Anrede versieht. 