Befristeter Arbeitsvertrag (Allgemeines)
Hallo Guigerer,
befristete Arbeitsverträge sind auch für SB Kollegen befristet, bedürfen keiner Kündigung. Die laufen einfach aus!
Und mit dem unbefristeten Vertrag, auch damit hat er recht, das ist ganz alleine in seine Entscheidungsgewalt gestellt.
Ist es öffentlicher Dienst, da hat sich der AG in der Regel selber Bestimmungen gegeben, wie mit Einstellungen von SB Mitarbeitern zu verfahren ist. Da kannst du dich mit den Bezirks- und HAuptvertrauenesleuten in Verbindung setzen, diese Bestimmungen gehen über die Regelungen des SGB IX hinaus.
War es taktisch klug den AG vor dem Dauervertrag zu informieren> > > dass du einen Gdb50 bekommen hast>>
Mach dich unentberlich, deine einzige Chance. Dann kann dich dein AG nicht wirklich übergehen.
Und schalte deine Schwerbehindertenvertretung ein, heute schon.
Gruß
Ede