Sich mit Schwerbehinderung selbst ein Bein stellen? (Gleichstellung)

pacodecolonia, Thursday, 08.01.2009, 10:11 (vor 5608 Tagen)

Liebe Forumianer,

ich habe folgenden ungewöhnlichen Fall eines Gleichgestellten:

Er ist unbefristet gleichgestellt (Gdb30), überlegt aber aufgrund eines neuen Handicaps, seine Schwerbhinderteneigenschaft feststellen zu lassen.

Was würde passieren, wenn er Gdb 50% oder mehr befristet erreicht, ruht seine
Gleichstellung dann nur oder würde z.b. nach 2 Jahren, sollte sein Gdb unter 50 rutschen, dann auch seine Gleichstellung erloschen sein>

Sollte sich sein Gdb von 30 auf 40% erhöhren, dürfte sich an der Gleichstellung nichts ändern>

Viele Grüße
Pacodecolonia


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