Sich mit Schwerbehinderung selbst ein Bein stellen? (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 08.01.2009, 10:49 (vor 5608 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia",

hier eine wirklich verbindliche Aussage treffen kann ich leider auch nicht. Ich habe aber den Fall einmal mit der HAFÜ (IA) besprochen.

Folgende Aussage: Wenn in diesem Falle ein GdB => 50 festgestellt würde, ruht die Gleichstellung. Fällt z.B. auf Grund einer Heilungsbewährung aber der GdB dann wieder u. 50 aber mindest 30 und an den Gründen welche zur Gleichstellung führten hat sich keinerlei Veränderung ergeben, dann lebt die Gleichstellung wieder auf.

Es käme somit hier genau auf den Sachverhalt/ Gründe und Geltungsbereich der Gleichstellung und den Inhalt des Gleichstellungsbescheides an.

Am besten wäre also, auch einmal ein Gespräch mit dem Zuständigen Versorgungsamt zu führen, bei welchem auch die Akte des Betroffenen liegt. Diese könnten dann ggf. eine verlässliche Aussage treffen.

Sofern auf Grund der zusätzlich beantragten gesundheitlichen Einschränkungen/ Behinderungen mit einer Heilungsbewährung zu rechnen ist, wäre auch in diesem Fall ggf. ein Gespräch sinnvoll, denn es könnte ja sein, dass im Zuge der Gesamtbewertung/-feststellung die bisher anerkannten Behinderungen in den Einzel-GdB anders bewertet werden.


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