Schlaganfall, Anlaufstellen (Hilfsmittel)
» in meiner Funktion als SchwbV wurde ich angesprochen, ob ich einem
» Kollegen, dessen Frau nach einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt und
» demnächst aus dem Krankenhaus entlassen wird, mit Rat und Tat zu Seite
» stehen könnte. Der Arbeitgeber ist (wegen der zeitlichen Komponente) damit
» einverstanden.
Hallo Birgit,
es ist zwar nicht Aufgabe der SBV auch noch die Angehörigen von Kollegen zu betreuen, aber vielleicht hilft Dir dieser Link weiter>
Herzliche Grüße
Heinz