Schlaganfall, Anlaufstellen (Hilfsmittel)

hackenberger, Friday, 23.01.2009, 09:43 (vor 5575 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

erst einmal den Hinweis, dass Du wohl einen dem Thema "Schwerbehinderung" positiv eingestellten AG hast, ist toll. Pflege daher dieses Verhältnis SchwbV-AG gut, damit es so bleibt.

Menschen mit solchen Erkrankungen kommen i.d.R. in die REHA, spätestens dort wird vom sozialen Dienst der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Oftmals aber auch schon vom sozialen Dienst des KK.

Sofern die Betroffene beruftätig ist, sollte in Zusammenarbeit mit dem Berater der DRV geprüft werden, ob und wenn ja welche Maßnahmen notwenig sind, damit eine weitere Beruftätigkeit sichergestellt wird. Dieses könnte z.B. die Fragen sein: Wie kommt die Betroffene zur Arbeitsstelle, muss hier ggf. ein Fahrdienst, Pkw-Umbau oder auch ein Umbau im/am Haus erfolgen. Dieses muss aber immer im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen, dann leistet hier ggf. die DRV als zuständiger REHA-Träger.

Weiter kannst Du sofern die Betroffene berufstätig ist mit der SchwbV/BR des Betriebes der Frau Kontakt aufnehmen.

Ist die Frau nicht berufstätig, wäre zu klären in wie weit muss hier die KK als REHA-Träger ggf. welche notwendigen Hilfsmittel bereitstellen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion