Arbeitsnachweis (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 25.01.2009, 16:25 (vor 6480 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried

» Um nicht unvorbereitet in das Gespräch zu gehen nun meine Frage:
» Darf der Chef diesen Einzelnachweis nur von diesem einen Kollegen
» verlangen>
Ich denke Nein, darf er nicht zu mindest nicht ohne Beteiligung der SchwbV/ BR, Gleichbehandlungsgrundsatz und es geht hier über die Konkretisierung der Arbeitsvertraglichen Pflichten hinaus! Hier geht es um eine Verhaltens- und Leistungskontrolle. Hier sollte daher der BR auch mit eingebunden werden.

Es stellt sich hier aber die Frage, ist der Arbeitsplatz, das Arbeitsumfeld wirklich optimal für den betroffenen Schwerbehinderten ausgestaltet, § 81 (4) SGB IX.

Wurde die SchwbV hier im Vorfeld vom AG gem. § 95 (2) i.V. mit § 84 (1) eingebunden>

Hier wäre es durchaus hilfreich einmal den technischen Berater/ Integrationsfachdienst beratend mit einzubinden.

Letztlich ist aber auch ein intensives Gespräch mit dem betroffenen AN nicht falsch, man sollte ihn darauf ansprechen, dass die Einhaltung seiner arbeitsvertraglicher Pflichten zum Erhalt des Arbeitsplatzes unverzichbar ist.

Alle Betroffenen sollten hier eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung anstreben, auch um das Beschäftigungsverhältnis nicht zu gefährden.


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