Hamburger Modell (Allgemeines)

Caty, Bremen, Tuesday, 27.01.2009, 14:56 (vor 6478 Tagen)

Hallo Mitstreiter,
Habe da mal wieder ein Problem bei dem ich Euren Radschlag benötige.
Gleichgestellter Kollege (wegen Hörproblem) hatte im Jun. 08 einen Herzinfarkt.
Ist dann im Nov. 08 mit dem „Hamburger-Modell“ wieder angefangen.
Jetzt erneut Krankgeschrieben, wegen einer Nervenentzündung im rechten Arm.
Ist das „Hamburger-Modell“ damit abgebrochen oder kann es nach der Genesung wieder aufgenommen werden. Kollege befürchtet das der AG einer neuen Beantragung nicht zustimmt. Und versuchen wird eine Kündung durchzudrücken, da er der Belastung an seinem alten Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen ist. Da durch den Herzinfarkt auch Seelisch Probleme dazugekommen sind. Die z.Z. auch behandelt werden.

Gruß
Caty

Hamburger Modell

hackenberger, Tuesday, 27.01.2009, 15:18 (vor 6478 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

» Ist das „Hamburger-Modell“ damit abgebrochen oder kann es nach der
» Genesung wieder aufgenommen werden. Kollege befürchtet das der AG einer
» neuen Beantragung nicht zustimmt.
Die Frage stellt sich hier nicht. Gleichgestellte haben wie Schwerbehinderte einen Rechtsanpruch aus § 81 (4) SGB IX.

Siehe auch hier unter A-Z "Das Hamburger Modell"

A-Z ist doch immer die erste Seite bei Problemen und Fragen.;-)

Hamburger Modell

Caty, Bremen, Tuesday, 27.01.2009, 15:22 (vor 6478 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard

Habe ich nicht bedacht, aber hatt der Mitarbeiter Anspruch auf mehrere Anläufe>
Gruß
Caty

Hamburger Modell

hackenberger, Tuesday, 27.01.2009, 15:57 (vor 6478 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

der § 81 (4) hat keine Einschränkungen. Weiter die stufenweise Wiedereingliederung wurde ja auch nicht abgeschlossen. Auch können sich ja nun aus der neuen Erkrankung ganz neue/ veränderte Anforderungen ergeben. Es ist also mit dem Arzt erneut eine stufenweise Wiedereingliederung abzustimmen. Bitte hier auch erneut auf den § 84 (1) und besonders auf den Abs. 2 und deren Beachtung/ Anwendung achten.

Hamburger Modell

Deafsaxonia, München (Bayern), Monday, 02.02.2009, 15:27 (vor 6472 Tagen) @ hackenberger

Empfehlenswert wäre hier eine Überprüfung, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX infrage kommen, z.B. technische Hörhilfen, Fortbildungen, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, evtl. auch eine Rehabilitationsmaßnahme speziell für hörgeschädigte Menschen (z.B. in Bad Berleburg, Bad Grönenbach, Bad Nauheim, Rendsburg...)

Hamburger Modell

Caty, Bremen, Monday, 02.02.2009, 15:37 (vor 6472 Tagen) @ Deafsaxonia

Hallo danke für die Info.
Doch das ist bereits alles erfolgt.
das Problem ist der Herzinfakt und die Nervenenzündung.
Gruß
Caty

Hamburger Modell

Deafsaxonia, München (Bayern), Monday, 02.02.2009, 16:12 (vor 6472 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,
hm, es könnte ja auch sein, dass seine Hörprobleme so groß geworden sind und damit auch die Arbeitsbelastungen (da vermutlich kein optimaler Ausgleich der Hörbehinderung). Daher Herzinfarkt> Auswirkungen von Hörschäden werden oft unterschätzt. Deshalb habe ich diese speziellen Rehas für hörgeschädigte Menschen empfohlen.
VG

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