Hamburger Modell (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 27.01.2009, 15:57 (vor 6478 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

der § 81 (4) hat keine Einschränkungen. Weiter die stufenweise Wiedereingliederung wurde ja auch nicht abgeschlossen. Auch können sich ja nun aus der neuen Erkrankung ganz neue/ veränderte Anforderungen ergeben. Es ist also mit dem Arzt erneut eine stufenweise Wiedereingliederung abzustimmen. Bitte hier auch erneut auf den § 84 (1) und besonders auf den Abs. 2 und deren Beachtung/ Anwendung achten.


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