Hamburger Modell (Allgemeines)
Hallo Caty,
der § 81 (4) hat keine Einschränkungen. Weiter die stufenweise Wiedereingliederung wurde ja auch nicht abgeschlossen. Auch können sich ja nun aus der neuen Erkrankung ganz neue/ veränderte Anforderungen ergeben. Es ist also mit dem Arzt erneut eine stufenweise Wiedereingliederung abzustimmen. Bitte hier auch erneut auf den § 84 (1) und besonders auf den Abs. 2 und deren Beachtung/ Anwendung achten.