Hamburger Modell (Allgemeines)
Empfehlenswert wäre hier eine Überprüfung, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX infrage kommen, z.B. technische Hörhilfen, Fortbildungen, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, evtl. auch eine Rehabilitationsmaßnahme speziell für hörgeschädigte Menschen (z.B. in Bad Berleburg, Bad Grönenbach, Bad Nauheim, Rendsburg...)