Re: Ist es Arbeitsverweigerung? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 08.02.2005, 13:45 (vor 7019 Tagen) @ merlincc8

Hallo,

grundsätzlich müssen auch Schwerbehinderte ihre volle mögliche Arbeitskraft dem AG zur Verfügung stellen. Die Leistungsfähigkeit kann jedoch auf Grund der Behinderung von der eines Nichtbehinderten abweichen.

Ich kenne diesen beschriebenen Einzelfall nicht, daher kann und möchte ich hierzu keine Aussage machen.

In diesem Falle ist nach den Schilderungen ein intensives Gespräch angesagt. Als Teilnehmer würde ich vorschlagen "Betroffener, unmittelbare Führungskraft, BR und SchwbV" ggf. auch ein weiteres zusätzliches Gespräch mit dem gleichen Teilnehmerkreis und zusätzlich den Berufsbegleitendendienst des Integrationsamtes/Integrationsfachdienst. Auch ich hatte schon solche Gespräche führen müssen. Als Ergebnis hat sich eine merkliche Besserung eingestellt und in einem Falle geht es nun super. Es hatte sich in den Gesprächen gezeigt, dass bestimmte Hintergründe/Ursachen zu dem verhalten geführt haben, welche beanstandet wurde. Ohne diese Gespräche wären diese aber nie zu Tage getreten und hätten somit zu falschen Rückschlüssen geführt und letztlich möglicher Weise sogar zu personenbedingten Beendigungen des Arbeitsverhältnisses. Ganz abgesehen aber auch davon, dass möglicher weise beim Betroffenen eine Kurzschlusshandlung mit bösen Folgen hätte entstehen können.

Zur konkreten Nachfrage ob es Arbeitsverweigerung ist, kann man ohne genaues Wissen der Hintergründe nichts sagen.

Bernhard


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