Krankmeldung/Zahlschein (Allgemeines)

SBV60, Wednesday, 04.02.2009, 17:08 (vor 6470 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,
es gibt umgekehrt keine Vorschrift, die vorsieht, dass der AG einen Anspruch auf Einsicht in den Zahlschein hat. Der Zahlschein enthält ja sogar die Diagnose, so dass ich den niemals dem AG vorlegen würde. Abgesehen davon zahlt der Arbeitgeber ja auch kein Gehalt mehr an den MA.

Bestenfalls könnte man eine besondere Bescheinigung vorlegen, in der der Arzt das vorläufige Ende der AU bestätigt. Das wäre ein vernünftiges Miteinander statt Gegeneinander. Ich arbeite bei einer Krankenkasse, daher weiß ich, dass die Arbeitgeber im Falle der Krankengeldzahlung praktisch keine Informationen mehr bekommen.

Wenn man seinem Arbeitgeber nun nicht total böse ist, dann "sollte" man ihn schon darüber informieren, wie lange man voraussichtlich krank sein wird, damit er sein Personal entsprechend steuern kann.
Viele Grüße
SBV60


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