Krankmeldung/Zahlschein (Allgemeines)
Hallo Caty,
der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Auszahlungsschein zu verlangen, da dort die "Diagnose" (Krankheitsursache) eingetragen ist. Dazu wäre er selbst dann nicht berechtigt, wenn die Verpflichtung zur Vorlage des Auszahlungsscheines per Betriebsvereinbarung geregelt wäre.
"Eine Verpflichtung die Krankheitsursache mitzuteilen,
kann nicht durch Betriebsvereinbarung geschaffen werden."
LAG Köln, Urteil vom 13.08.2007, 2 Sa 405/07, Rdnr. 21
Auch nach den 6 Wochen muss der AN Krankmeldungen (AU-Bescheinigung) vorlegen.
Der Arzt muss diese auch weiter ausstellen.
Schaue Dir die [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8600]Antwort zu diesem Forumsbeitrag [/link]an, dort haben wir Urteile hierzu.