Trotz Gleichstellung Kündigung (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 05.02.2009, 17:48 (vor 5580 Tagen) @ seppl

Hallo „seppl“,

hast Du den AG über die Gleichstellung informiert>

Ja, auch Gleichgestellte besitzen den besonderen Kündigungsschutz. Sind also in diesem Punkt Schwerbehinderten gleichgestellt. Bitte aber auch beachten, der besondere Kündigungsschutz keine Unkündbarkeit bedeutet.

Wenn also das IA im Rahmen seiner Anhörung gem. § 85 SGB IX der Kündigung zustimmt, werden auch Schwerbehinderte und Gleichgestellte in der Sozialauswahl betrachtet.

Wende Dich also an Deine SchwbV und bitte diese um Unterstützung.

Weiter Links zum Thema Sozialauswahl:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
http://www.dr-hildebrandt.de/betriebsbedingte/betriebsbedingt_08b.htm
http://www.weingarten.ihk.de/index.jsp>go=%2Fartikel%2FRecht_und_FairPlay%2FArbeitsrecht%2Fdetail000690.jsp&js=yes


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