Kostenträger Schuhe (Hilfsmittel)

Stephan23, Friday, 06.02.2009, 10:28 (vor 5561 Tagen) @ Wolfgang Kusterer

Hallo Wolfgang,

ich hatte vor ein paar Monaten den selben Fall. Es kommt darauf an warum der Kollege die Schuhe benötigt. Sollte der Grund in einem Arbeitsunfall liegen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.
Sollte der Grund nicht in seiner Behinderung liegen oder durch einen Arbeitsunfall enstanden sein, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.
Hier sollte das Attest vom Arzt ausreichen. Es kann sein, dass der AG den Kollegen nochmals zum Werksarzt schickt.
Mein Kollege konnte sich in Absprache mit dem AG sogar aussuchen ob er die Rechnung direkt auf den AG ausstellen lässt oder in Vorkasse geht und das Geld erstattet bekommt.

Stephan

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schönen Gruß

Stephan23


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