Kostenträger Schuhe (Hilfsmittel)

hackenberger, Friday, 06.02.2009, 10:39 (vor 5561 Tagen) @ Wolfgang Kusterer

Hallo Wolfgang,

» Wer ist der Kostenträger wer>

Erst einmal und grundsätzlich hat der AG die notwenigen Kosten für Schutzausrüstungen zu tragen. Der AG kann für die notwendigen Mehrkosten ggf. Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen.

Welcher REHA-Träger dann in Anspruch genommen werden kann kommt auf den genauen Sachverhalt darauf an. Ist ohne das Hilfsmittel die Beschäftigung bei einem Rentenversicherten AN gefährdet ist, also die Verrentung droht i.d.R. die Deutsche Rente zuständig.

Aber der AG kann den Antrag bei einem REHA-Träger stellen, dieser hat dann seine Zuständigkeit zu prüfen und ggf. den Antrag an den zuständigen REHA-Träger weiterzuleiten.


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