Betriebsbedingte Kündigung (Kündigung)
Guten Tag!
Welche Vorgehensweise muß ein Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung eines Schwerbehinderten einhalten>
Darf sich z.B. der AG mit dem Betriebsrat einigen und die Kündigung eines Schwerbehinderten für einen künftigen Zeitraum planen, ohne daß
die Schwerbehindertenvertretung bzw. der betroffene Arbeitnehmer darüber informiert werden> Will sagen, ist es möglich, daß sich der AG mit dem Betriebsrat vorher arrangiert, bevor er zu einem festgelegten Zeitpunkt die Behindertenvertretung und das Integrationsamt einschaltet>
Welche praktische Bedeutung hat §84 Prävention bei betriebsbedingten Kündigungen> Welche Anforderungen stellt § 84 an den AG bei betriebsbedingten Kündigungen und welche Konsequenz hätte eine Nichtbeachtung des § 84 für den AG> Könnte sich der AN auf die Einhaltung des § 84 berufen, wenn ihm eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde>
Gruß
Martin