Erstmalige Wahl einer örtlichen SBV (Wahlen)

Wolfgang E., Friday, 20.02.2009, 16:36 (vor 5554 Tagen) @ Ralf

» Ist es möglich eine SchwbV-Wahl anzustoßen ohne Einbeziehung des Betriebsrats...

Sollte es dort eine Gesamt-SBV geben, hätte alleine die Gesamt-SBV das Recht, die Wahl einer örtlichen SBV einzuleiten (§ 19 Abs. 1 SchwbVWO in Verbindung mit § 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX). In diesem Fall hätten somit weder drei schwerbehinderte Wahlberechtigten noch der örtliche Personalrat das (nachrangige) gesetzliche Recht gemäß § 19 Abs. 2 SchwbVWO, zu einer Wahlversammlung einzuladen.

Zur Erläuterung/Verständnis, warum in den Fällen in welchen eine Gesamt-SBV besteht, nur diese in Betrieben ohne örtliche SBV entsprechende Wahlen einleiten kann, folgender Hinweis:

§ 19 Abs. 2 SchwbVWO Vorbereitung der Wahl
(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen

Die Gesamt-SBV nimmt ja aber in den Betrieben ohne SBV auch das örtl. Mandat der SBV wahr.
Damit gibt es eine SBV, somit kommt § 19 Abs. 2 SchwbVWO nicht zur Anwendung.


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