AG verweigert Seminarteilnahme (Seminare / Fortbildung)

Gina, Tuesday, 24.02.2009, 22:32 (vor 6447 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich brauche mal euren Rat. Mein AG verweigert mir eine Seminarteilnahme "Psych. Belastungen am AP" mit folgender Begründung:
...sind wir der Auffassung, dies Seminar steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als SBV.
Ich habe alles über Schulungsanspruch hier gelesen und bin der Meinung, dass die Ablehnung meines AG nicht begründet ist, ja ich sehe dies sogar als Behinderung meiner Arbeit an.
In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die Betriebs-/ Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen in die Lage versetzen sollen, die verschiedenen psychischen Belastungen der Beschäftigten zu erkennen. Es werden gemeinsam konkrete Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung entwickelt, um mit dem Thema angemessen umzugehen.
Wie kann ich erneut mich gegenüber meines AG erneut positionieren oder sollte das Verwaltungsgericht hier für Klärung sorgen. Wer kann mir Tipps geben>

Gina

AG verweigert Seminarteilnahme

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 25.02.2009, 09:01 (vor 6447 Tagen) @ Gina

Hallo Gina,
sei erst mal als "neue" herzlich gegrüßt hier im Forum. :flower:

» Ich habe alles über Schulungsanspruch hier gelesen
Dann hast du bestimmt auch hier gelesen:
http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html#Kenntnisse
Hier steht alles relevante zum Thema Kenntnisse und Erforderlichkeit. Somit hast du auch Argumentationsmaterial gegenüber deinem AG.

» oder sollte das Verwaltungsgericht hier für Klärung sorgen.
In diesem Falle ist das Arbeitsgericht zuständig. Näheres siehe hier:
http://www.schwbv.de/seminar_rechtsdurchsetzung.html

PS: Erstkontak in solch einem Fall wäre der Seminaranbieter

PPS: Bitte dein persönliches Profil vervollständigen. Dann kann die Antwort oder der Tipp besser auf deine Situation zugeschnitten werden. Das Profil findest du nach der Anmeldung über den Link (User, rechts oben auf der Webseite) und dann im "User-Bereich: registrierte User".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

AG verweigert Seminarteilnahme

hackenberger, Tuesday, 07.04.2009, 19:06 (vor 6405 Tagen) @ Gina

Hallo Gina,

habe gerade diesen Link gefunden, er erklärt Dir die Vorgehensweise.

Man kann als Sicherheit auch folgender Maßen handeln, besonders wenn man davon ausgehen muss, dass nicht mehr zeitig genug ein Beschluss des ArbG erlangt werden kann.

Durchsetzung der Teilnahme: "Wer ganz sicher gehen will, meldet vorsorglich für die Zeit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung Urlaub oder Bildungsurlaub an, der dann nach einer gerichtlichen Klärung wieder gutgeschrieben wird. Zwar bedarf auch der Urlaub einer Bewilligung, die der Arbeitgeber verweigern kann. Mit einem solchen Vorgehen signalisiert der Teilnehmer aber, dass er jede Möglichkeit der Legalisierung der Arbeitsbefreiung ausschöpft und verhindert damit arbeitsrechtliche Konsequenzen."

AG verweigert Seminarteilnahme

Wolfgang E., Thursday, 09.04.2009, 16:33 (vor 6403 Tagen) @ Gina

» Mein AG verweigert mir Seminarteilnahme: "Psych. Belastungen am AP" mit folgender Begründung: ...sind wir der Auffassung, dies Seminar steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als SBV.

Diese viel zu kleinliche Auffassung dieses Arbeitgebers ist unvereinbar mit der neueren Rechtsprechung bzw. blanker Unsinn. Die Auffassung zeugt von einem wenig professionellem Personalmanagement des Arbeitgebers, weil gerade in diesem Seminaren Fragen behandelt werden, die einen immer größeren Praxisbezug aufweisen schon wegen der Arbeitsverdichtung, die sich bei bestimmten Behinderungsarten besonders auswirken können.

Sehr gut und ausgesprochenen praxistauglich ist der arbeitsrechtliche Hinweis von Bernhard, rein vorsorglich beispielsweise Urlaub oder Zusatzurlaub für die Zeit des strittigen Seminars einzureichen, um die Angelegenheit arbeitsrechtlich zu „entschärfen“. Dieser bewährte Praxistipp ist insbesondere auch für solche Fälle hervorragend geeignet, in denen einzelne Arbeitgeher entgegen § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, entgegen [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] SGB IX oder etwa entgegen Abschnitt I.7 Satz 3 der Fürsorgerichtlinien die Angelegenheit einfach „aussitzen“ bzw. so lange liegen lassen und nicht entscheiden, bis das Seminar ausgebucht oder vorbei ist, um so den notwendigen Besuch des Seminars rechtswidrig zu vereiteln bzw. damit die Amtstätigkeit der SBV, wozu auch der Besuch notwendiger Seminare gehört, entgegen § 96 Abs. 2 SGB IX zu behindern.

Rechtsprechung:
[link=http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/960db7acda7165dbc125726b002f1a08>OpenDocument#_Section1]Keine behindertenspezifische Thematik erforderlich[/link]
Seminarbesuch gegen Ende der Wahlperiode

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