Ablehnung von Gleichstellungsanträgen (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 25.02.2009, 15:51 (vor 5562 Tagen) @ c.amio

Hallo "c.andes",

lese bitte einmal diese beiden Beiträge:
Urteile:
Gleichstellung - Anspruch

Grundsätzliches!

Ich habe nur positive Erfahrungen und weis aus Erfahrung, dass Ablehnungen i.d.R. erfolgten, weil die Begründung für die Gleichstellung nicht ausreichend war. Hier muss man genau darauf hinsehen, wer wird wann und warum Gleichgestellt.

Bitte hierbei auch beachten, eine grundsätzliche Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses z.B. wegen mangelnder Auftragslage usw. ist kein Grund der eine Gleichstellung rechtfertigt.

Also, die Gefährdung muss aus Gründen der Behinderung erfolgen und die Gefährdung sollte durch eine Gleichstellung positiv beeinflusst werden können. Es muss also ein der Behinderung entsprechender Arbeitsplatz gegeben sein oder geschaffen werden können.


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