Gleichstellung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Wolfgang,
als "Neuer" erst einmal ein Willkommen hier im Forum. :flower:
Nun zu Deiner Frage:
Es gibt zwei Gründe für eine Gleichstellung.
Einmal zum Erhalt eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisse (Regelfall) oder zum erreichen eines Arbeitsplatzes (dieser Grund ist die Ausnahme).
Lese dazu bitte hier: Grundsätzliches!
Wichtig ist aber auch das, wer wird wann und warum Gleichgestellt.
Da im ersten Fall (Regelfall) geht es ja um den Erhalt eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, daher ist davon auszugehen, dass die Gleichstellung an dieses bestehende Beschäftigungsverhältnis gebunden ist. Es sollte sich aber auch aus dem Gleichstellungsbescheid ersehen lassen, ob dem so ist. Notfalls bei der AfA anfragen.