Vertretung durch PR (Wahlen)
Hallo Merlin,
» bei uns ist der Vertrauensmann für Schwerbehinderte zurückgetreten.
.....Vertrauensperson ....
» Die Aufgaben wurden nun von einem Mitglied des PR übernommen,
PR hat lt. Artikel 69 BayPVG spezielle Aufgaben für sbM, aber er kann, wie Doris schreibt, kein "vollwertiger" Ersatz für die SBV sein.
» der selbst aber auch schwerbehindert ist.
Spielt keine Rolle, denn die SBV muss nicht schwerbehindert sein.
» muß eine Neuwahl zwingend durchgeführt werden >>>
Ja. Siehe links unter Wahlen
» Es gäbe bei einer Neuwahl nur den Bewerber der die Aufgaben
Somit wäre wieder keine Vertretung vorhanden.
Saubere Lösung wäre eine Wahl der VP und 1-2 Vertreter.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter