Instanz in Streitfragen (RLP / LPersVG) (Allgemeines)

Anne, Tuesday, 03.03.2009, 09:49 (vor 6443 Tagen)

Hallo,
an wen kann eine Vertrauensperson sich wenden, wenn die Zusammenarbeit mit dem AG nicht klappt> Der Betriebsrat unterstützt zwar die Vertrauensperson, hat m.W. im Ernstfall aber keinerlei rechtliche Handhabe.
Grüße
Anne

Instanz in Streitfragen (RLP / LPersVG)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.03.2009, 10:50 (vor 6443 Tagen) @ Anne

Hallo Anne,

wenn Gespräche mit dem AG und dabei auch der Hinweis auf die Bußgeldvorschriften des § 156 SGB IX nix fruchten, ist natürlich letztendlich eine entsprechende Anzeige unumgänglich, wenn Du nicht als Papiertiger dastehen willst.

Allerdings hat der BR schon konkrete Möglichkeiten, Dich zu unterstützen.

Zum Einen kann der BR natürlich allgemein auf Grundlage des § 80 Abs. 1 Nr. 1+4 BetrVG die Einhaltung der Rechte der SBM (und damit auch der SBV) verlangen.

Aber auch im konkreten Einzelfall gibt es Möglichkeiten für den BR.

Bei personnellen Einzelmaßnahmen wäre die Nichtunterrichtung bzw. Nichtanhörung oder gar Beteiligung der SBV nach den mir vorliegenden Kommentaren durchaus ein Grund, die Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

Grundsätzlich gehört zur Vollständigkeit aller Unterlagen, die dem BR zustehen, auch immer das Ergebnis der SBV-Beteiligung dazu, wenn die SBV zu beteiligen gewesen wäre.

&Tschüß

Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

Instanz in Streitfragen (RLP / LPersVG)

hackenberger, Tuesday, 03.03.2009, 10:57 (vor 6443 Tagen) @ albarracin

Hallo Anne,

sofern es eine GSchwbV gibt kannst Du diese auch um Unterstützung/ Vermittlung bitten. Weiter auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten wäre hier ein Ansprechpartner. Als externe Unterstützung kann man auch das IA mit einbeziehen.

Kontextlink:
Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit dem BR

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