Hallo Anne,
wenn Gespräche mit dem AG und dabei auch der Hinweis auf die Bußgeldvorschriften des § 156 SGB IX nix fruchten, ist natürlich letztendlich eine entsprechende Anzeige unumgänglich, wenn Du nicht als Papiertiger dastehen willst.
Allerdings hat der BR schon konkrete Möglichkeiten, Dich zu unterstützen.
Zum Einen kann der BR natürlich allgemein auf Grundlage des § 80 Abs. 1 Nr. 1+4 BetrVG die Einhaltung der Rechte der SBM (und damit auch der SBV) verlangen.
Aber auch im konkreten Einzelfall gibt es Möglichkeiten für den BR.
Bei personnellen Einzelmaßnahmen wäre die Nichtunterrichtung bzw. Nichtanhörung oder gar Beteiligung der SBV nach den mir vorliegenden Kommentaren durchaus ein Grund, die Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
Grundsätzlich gehört zur Vollständigkeit aller Unterlagen, die dem BR zustehen, auch immer das Ergebnis der SBV-Beteiligung dazu, wenn die SBV zu beteiligen gewesen wäre.
&Tschüß
Wolfgang