Behindertengerechter Arbeitsplatz? (Antragstellung / Widerspruch)
» Nehmen wir mal an, es arbeitet eine Person in einem Unternehmen, die auf Grund einer Augenverletzung behindert (nicht blind) ist.
Wieso Annahme> Ist es so oder nicht>
» Die Schwerbehindertenvertretung beantragt für diese Person einen
» behindertengerechten Arbeitsplatz (Büroarbeit) vom Arbeitgeber.
» Im Antrag enthalten sind nun neue Lampen, eine neue EDV Ausstattung und neue Büromöbel (Stuhl, Tisch, Schränke,...).
Toll - eine aktive SchwbV! Da freut sich die "angeblich" betroffene Person bestimmt.
» Bei den Leuchten und der EDV-Ausstattung bin ich mir recht sicher, über den Sinn und Zweck.
Muss sich der Sinn und Zweck einem Verwandten erschließen>
» Meine Frage ist nun: Gibt es dazu irgendwelche Urteile, Vorlagen,
» Formulare o.ä., die dem Arbeitgeber vorschreiben, wie der Arbeitsplatz
» einzurichten ist bzw. was genau er dabei beachten muss>
Dazu weiß alles wichtige das Integrationsamt. Die SchwbV hat sich bestimmt damit abgesprochen.
» Worauf kann sich der AG stützen, wenn er die Neuanschaffung von Möbeln in diesem Fall verneinen will>
Diese Frage klingt als ob du der AG wärst, trotz deiner gegenteiligen Aussage.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter